Vorschriften fr die Sicherung (Gefahrenabwehr)

1.4.0 Vorbemerkung

1.4.0.1 Dieses Kapitel enthlt Vorschriften, die sich mit der Sicherung gefhrlicher Gter bei der Befrderung auf See befassen. Die zustndigen nationalen Behrden knnen zustzliche Vorschriften fr die Sicherung anwenden, die beachtet werden sollten, wenn gefhrliche Gter angeboten oder befrdert werden. Die Vorschriften dieses Kapitels bleiben Empfehlungen mit Ausnahme von 1.4.1.1 (siehe 1.1.1.5).

1.4.0.2 Die Vorschriften in 1.4.2 und 1.4.3 gelten nicht fr:

.1 UN-Nummern 2908 und 2909 freigestellte Versandstcke;
.2 UN-Nummern 2910 und 2911 freigestellte Versandstcke mit einem Aktivittswert, der den A2-Wert nicht berschreitet, und
.3 UN-Nummer 2912 LSA-I oder UN-Nummer 2913 SCO-I.